Asyl – Verfassungsrecht und keine Gnade:
Bleiberecht für tschetschenische Flüchtlinge!
Ein Aufruf der Deutsch-Kaukasischen Gesellschaft
Asyl
Die DKG unterstützt Flüchtlinge aus dem Kaukasus, im Besonderen aus Tschetschenien, und bietet ihnen ihre Hilfe an.
Die Flüchtlingsarbeit besteht in der Beratung in Asylfragen, Zusammenführung von Familien, Verhinderung von Abschiebungen in Russland Gefährdeter, die durch einen unglücklichen Verlauf des Asylverfahrens Ablehnungen erhielten, Hilfe bei der Eingliederung in Deutschland, bei allen sozialen Fragen von der Wohnungssuche bis zum Schulbesuch.
Die DKG arbeitet dabei eng mit den deutschen Behörden zusammen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Ausländerbehörden, so wie den Sozialämtern und hilft Missverständnisse zwischen den Flüchtlingen und den Behörden zu klären.
Bei der DKG können Informationen zur Situation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge angefragt werden, sowie Auskünfte zu einzelnen tschetschenischen Flüchtlingen.
Unser enger Kontakt zu tschetschenischen Flüchtlingen, Menschenrechtlern und Politikern ermöglicht die Erlangung gezielter und gesicherter Informationen. Wir bitten im Besonderen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Rechtsanwälte und die Flüchtlinge selbst, sich in problematischen Asylverfahren an uns zu wenden.
Die DKG unterstützt in besonderer Weise die Asylverfahren der tschetschenischen Flüchtlinge A. D. und R. M., Niedersachsen, und S. M., Nordrhein-Westfalen, denen bei einer Abschiebung in die Russische Föderation Gefahr für Leib und Leben droht, weil ihre engen Verwandten bekannte Politiker der Tschetschenischen Republik Itschkeria sind und zum Teil aktiv am Widerstand teilnehmen. In allen drei Fällen wurden die Asylverfahren sowohl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, als auch von den entsprechenden Verwaltungsgerichten aus unbegreiflichen Gründen bisher abgelehnt.